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für Wasserwirtschaft und Landeskultur GmbH

Bauleitplanung

 

Es wird zwischen vorbereitender Bauleitplanung (Flächennutzungspläne) und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) unterschieden.

Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl des richtigen Verfahrens zur Erreichung des gesteckten Ziels, z. B.

  • Klarstellungs-, Ergänzungs-, Entwicklungssatzungen, Außenbereichssatzungen
  • Bebauungs- oder vorhabenbezogene Bebauungspläne
  • vereinfachte oder vollständige Verfahren

unter Einbeziehung der übergeordneten Planungen sowie der notwendigen naturschutzrechtlichen Bearbeitung des Umweltberichtes mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Wie erbringen alle Leistungsphasen gemäß HOAI bis zur Erteilung der Genehmigung.

Schauen Sie sich unsere Referenzen an!

 

Flächennutzungspläne

Wir bearbeiten Flächennutzungspläne für einzelne Städte und Gemeinden sowie für Ämter in unterschiedlichen Arbeitsständen und alle Arten von Änderungen zu Flächennutzungsplänen. Hierin fällt auch die Fertigstellung von begonnenen Flächennutzungsplänen, um diese zur Genehmigung zu führen. Leistungen zur Erstellung, Fortschreibung oder Zusammenführung bestehender Pläne im Zuge der Gebietsreformen oder geänderten Zielen der Raumordnung.

 

Bebauungspläne

Wir bieten Ihnen die Bearbeitung von Bebauungsplänen in differenzierten Arbeitsständen, vom ersten Vorentwurf bis hin zur genehmigten Planfassung auch mit integrierten Grünordnungsplänen. Dies umfasst Leistungen zur Erstellung, Fortschreibung oder Überarbeitung bestehender Pläne mit Variantenbetrachtung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

 

Umweltbericht

Für ein Bauleitplanverfahren ist im Rahmen der Umweltprüfung nach dem BauGB ein Bericht zu erstellen. Zweck des Umweltberichts ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes und der erheblichen Umweltauswirkungen. Diese Leistung bieten wir Ihnen im Zusammenhang mit der Erstellung von Bauleitplänen mit an.

 

Satzungen

Das Städtebaurecht kennt neben dem Bebauungsplan eine ganze Reihe weiterer Satzungen, mit denen die Städte und Gemeinden je nach Handlungserfordernissen gezielt auf die städtebauliche Entwicklung einwirken können. Ob es um die Klarstellung oder Erweiterung von Bebauungsmöglichkeiten in Abgrenzung zum Außenbereich, um die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart von Gebieten oder um die Sicherung von städtebaulichen Zielen während der Durchführung von Planungsverfahren sowie die Begründung von Vorkaufsrechten geht, wir beraten Sie und erstellen die erforderliche Leistung.